Willkommen bei der BIS-SH

Wir sind ein Zusammenschluss von BürgerInteressengemeinschaften aus Schleswig Holstein, die gemeinsam für die Abschaffung von Straßenausbausatzungen in Schleswig-Holstein streiten.

Letztes Update: 20.04.2022

Neuigkeiten:


20.04.2022: BIS-SH Orgateam/Manfred Trost:

Parteien in Schleswig Holstein nehmen zu den Wahlprüfsteinen Stellung. Bis jetzt haben wir Rückmeldungen von der CDU, den GRÜNEN, der FDP und der SPD. Hier geht es zu den Rückmeldungen...

03.04.2022: BIS-SH Orgateam/Manfred Trost:

Straßenausbaubeiträge abschaffen so aktuell wie nie!



Sicher beherrschen zurzeit wichtigere Themen zu Recht die politische Debatte. Auch unsere Gedanken sind immer bei den Menschen in der Ukraine, die unsägliches Leid erfahren. Sie kämpfen für ein Leben in Freiheit und Selbstbestimmung.

Wir können glücklich darüber sein, dass wir in einem freiheitlichen, demokratischen und rechtsstaatlichen Land leben. Trotz aller Mängel im Detail.

Zu unserer demokratischen Willensbildung gehören eine offene Debatte und freie Wahlent- scheidungen.

In diesem Sinne fordert die Bürgerinteressengemeinschaft gegen Straßenausbaubeiträge in S-H (BIS-SH), die im Landtag vertretenden Parteien auf, vor der Landtagswahl am 08.05.22 Farbe zu bekennen.

Mit sog. Wahlprüfsteinen erwarten wir die Beantwortung 8 konkreter Fragen zum Thema Straßenausbaubeiträge. Die Bürger haben ein Recht darauf, vor ihrer Wahlentscheidung klare Antworten zu bekommen.

Die vorliegenden Aussagen in den Wahlprogrammen reichen nicht aus wenn überhaupt welche aufgenommen wurden. Der landespolitischen Bedeutung werden die bisherigen Positionen nicht gerecht.

Aktuell (Schleswig-Holsteinischer Landtag Umdruck 19/7326) hat sich auch erstmalig der Städteverband S-H, als kommunale Interessenvertretung der kreisfreien und kreisangehörigen Städte, für eine generelle Abschaffung der Straßenausbaubeiträge ausgesprochen.

Besondere Aktualität bekommt das Thema Straßenausbaubeiträge auch dadurch, dass die von der CDU und FDP getragene Landesregierung in NRW einen entscheidenden Kurswechsel vornimmt. In der Landtagssitzung vom 23.03.-25.03.22 soll die landesweite Abschaffung der Straßenausbaubeiträge beschlossen werden.

Für die Bürger*innen in S-H drängt sich die Frage auf, ob sie bald die letzten Beitragszahler*innen im Bundesgebiet sind.

03.04.2022: BIS-SH Orgateam/Manfred Trost:

"Die Sitzung des Innen- und Rechtsausschusses war schlimmer als ein Aprilscherz". 


Sorry, ich entschuldige mich bei denen die schon gefeiert haben. Antragsteller war nur die SPD. Und nur der SSW hat mit zugestimmt. Die Sitzung war aber schlimmer als ein Aprilscherz. Dazu mehr in meinem offen Brief an die Vorsitzende des Innen- und Rechtsausschusses, Frau Barbara Ostmeier (CDU):



03.04.2022: BIS-SH Orgateam/Manfred Trost mit BI-Lütjenburg:

Hier noch eine Kurz-Zusammenfassung aller eingereichten Stellungnahmen zur beabsichtigten Änderung des § 8 Abs. 3 Kommunalabgabengesetzes (Mögliche Zuschüsse der Gemeinden zur Reduzierung von Anliegerbeiträgen):

Die BIS-SH vertreten durch Mitstreiter*innen aus Lütjenburg.

BIS-SH Orga Team /Manfred Trost und Jörg Höpner

 

Die Spitzenkandidatin der Grünen Frau Heinold lehnt ein Verbot von Straßenausbaubeiträgen in Schleswig-Holstein ab - für sie ist das Thema durch!



In einer Gesprächsrunde der besonderen Art hat die Spitzenkandidatin der Grünen Frau Monika Heinold ein landesgesetzliches Verbot von Straßenausbaubeiträgen deutlich abgelehnt.


Am 08.03.2022 hat ein 30 minütiges Gespräch im Finanzministerium SH in Kiel mit Frau Heinold stattgefunden. Die BIS-SH wurde durch Manfred Trost und Jörg Höpner vertreten.

 

Nicht nur das Kürzen der Gesprächszeit um eine Viertelstunde, sondern auch das Ergebnis waren insgesamt ernüchternd!

Frau Heinold zog sich auf die Position zurück, dass den Kommunen seit 2017 die Gelegenheit gegeben wurde, die Straßenausbaubeiträge in eigener Zuständigkeit und nach Abwägung der örtlichen Situation abzuschaffen. 



Das Land sei insofern durch mit dem Thema.


 Die Entscheidung liege deshalb allein auf der kommunalen Ebene. 


Sie persönlich sei aber für die Abschaffung der Beiträge. 


Für ein generelles Verbot durch das Land sehe sie aber keine Veranlassung. Sie sei grundsätzlich für eine weitere Stärkung der kommunalen Verantwortung.

Von den Vertretern der BIS-SH vorgebrachten Argumente hinsichtlich der Gerechtigkeit, den sozialen Aspekten und der Unwirtschaftlichkeit der Erhebung wurden vor diesem Hintergrund (der dargestellten kommunalen Verantwortung) abgeblockt.



Schade  – gerade dazu hätten wir einen echten Austausch gewünscht. So kamen wir uns vor, nur pro forma eingeladen worden zu sein. 

An einem echten fachlichen Dialog schien Frau Heinold wenig interessiert gewesen zu sein. 

Frau Heinhold strebt das Amt der Ministerpräsidentin des Landes Schleswig Holstein an und will mehr Verantwortung für die Bürger*innen des Landes übernehmen. 

Wer aber heute die Lösung grundsätzlicher Probleme der Straßenausbaubeiträgen den Gemeinden und Städte zuschiebt, gewinnt unserer Ansicht kein Vertrauen!

19.02.2022: BIS-SH Orgateam/Manfred Trost:

Unsere Stellungnahme ist beim Innen- und Rechtsausschuss des Landes Schlewig Holstein eingegangen.

11.02.2022: BIS-SH Orga Team:

Heute hat das Orga Team die kommenden Aktionen besprochen. Es wird spannend. Wir werden natürlich dem Innenausschuss eine Stellungnahme mit unserer Position zum KAG abgeben. Heute sind die letzten Feinheiten abgestimmt worden. 

Weiter Aktionen sind zur Landtagswahl geplant und befinden sich in Vorbereitung. Anfang März gibt es mehr Informationen.

03.11.2021: Manfred Trost - BI Lütjenburg


"Ich habe die Grünen, ehemaligen Bürgermeisterkanditaten Sven Radestock von Neumünster und Marco Eberle von Fehmarn an ihre Kritik an der Erhebung von Straßenausbaubeiträge erinnert." (hier klicken)


28.10.2021: BIS-SH Orga Team


Kommunen sollten Staßenausbaubeitragssatzung abschaffen!


Ein Bericht über das Treffen mit dem Ministerpräsident Daniel Günther am 30.09.2021 in der Staatskanzlei in Kiel.


„Im Herzen ist er auf unserer Seite“. Diesen Eindruck hinterließder Ministerpräsident Daniel Günther auf die zuvor einleitenden Fragen der BIS-SH Vertreter im Rahmen eines gemeinsamen Austausches in der Staatskanzlei in Kiel am 30.09.2021.

Zur Erinnerung: Auf dem Landesdelegiertentag der CDU Schleswig-Holstein am 12.06.2021 hat die BIS-SH (Bürgerinteressengemeinschaften gegen Straßenausbaubeiträge in Schleswig-Holstein) vor den Holstenhallen in Neumünster eine Kundgebung abgehalten, um die CDU-Landesdelegierten aus Schleswig-Holstein an ihr Wahlversprechen zur letzten Landtagswahl 2017 zu erinnern.

„Welchen Grund gibt es noch, die CDU zu wählen“, so ein Slogan eines Transparentes, welcher vermutlich ausschlaggebend für den Ministerpräsidenten war, mit den Vertretern der BIS-SH in einen Dialog vor Ort zu treten. Das mündete in eine Einladung zu einem Gesprächstermin in kleiner Runde in der Staatskanzlei in Kiel.

Lediglich 156 von 1106 Gemeinden halten noch eine Satzung vor“. Diese ungleiche Situation sei unbefriedigend und ungerecht, so Otto Meyer. Das ist ein Fleckenteppich von Gemeinden in Schleswig-Holstein, welche noch auf eine Straßenausbaubeitragssatzung bestehen würden. 

Durch das FAG II seien die Kommunen im Land aber in die Lage versetzt worden, auf Straßenausbaubeiträge zu verzichten, so der Ministerpräsident Daniel Günther.  Er halte es deshalb für falsch, Straßenausbaubeiträge zu erheben. Die Kommunen sollten diese abschaffen. 


Durch die Bereitstellung von 68 Mio. Euro im Rahmen des FAG II für den Straßenausbau, welche nicht zweckgebunden sind, seien alle Kommunen, und gerade auch die im ländlichen Raum, in der Lage versetzt worden, ihre kommunalen Aufgaben, zu denen auch die Sanierung von Straßen gehört, selbständig zu stemmen, ohne den Bürger mit zusätzlichen Beiträgen zu belasten, so der Ministerpräsident. Die Kommunen seien daher selbst verantwortlich, wie sie ihre Prioritäten setzen und die zusätzlich bereitgestellten finanziellen Mittel verwenden.

Die kommunalen Spitzenverbände haben schriftlich bestätigt, dass die vereinbarten finanziellen Mittel im FAG II ausreichend seien und mit der Vereinbarung angezeigt, dass mit der Verabschiedung des FAG II die Kommunen keine weiteren finanziellen Forderungen in Punkto weiterer Übernahmen und Forderungen von Straßenausbaukosten an das Land stellen würden. Dieser Sachverhalt ist durch die kommunalen Spitzenverbände aber nicht eindeutig und nachvollziehbar in die Breite kommuniziert worden.







Einen Teil des Wahlversprechens aus dem Jahr 2017, das Versprechen der Freiwilligkeit der Kommunen zur Erhebung von Straßenaubaubeiträgen, habe der Ministerpräsident eingelöst, so Andreas Gärtner. Eine konsequente Untersagung der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen per Änderung des kommunalen Abgabegesetzes (KAG §8 und §8a) sei bis dato aber nicht erfolgt. Eine Gesetzesänderung des KAG könne Nachteile für das Land auslösen, deren Tragweite in finanzieller Hinsicht nicht absehbar sei, so Daniel Günther. Durch den Koalitionsvertrag 2017 habe die CDU einen Kompromiss eingehen müssen, erläutert der Ministerpräsident. Daher habe er und seine Fraktion einen Antrag auf Veränderung des KAG angestoßen, in dem den Kommunen die Möglichkeit geschaffen werden soll, den prozentualen Bürgeranteil an den Straßensanierungskosten deutlich zu senken. Dieser befinde sich aktuell im Umdruckverfahren.
 
Verabschiedung des FAG II die Kommunen keine weiteren finanziellen Forderungen in Punkto weiterer Übernahmen und Forderungen von Straßenausbaukosten an das Land stellen würden. Dieser Sachverhalt ist durch die kommunalen Spitzenverbände aber nicht eindeutig und nachvollziehbar in die Breite kommuniziert worden.


Einen Teil des Wahlversprechens aus dem Jahr 2017, das Versprechen der Freiwilligkeit der Kommunen zur Erhebung von Straßenaubaubeiträgen, habe der Ministerpräsident eingelöst, so Andreas Gärtner. Eine konsequente Untersagung der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen per Änderung des kommunalen Abgabegesetzes (KAG §8 und §8a) sei bis dato aber nicht erfolgt. Eine Gesetzesänderung des KAG könne Nachteile für das Land auslösen, deren Tragweite in finanzieller Hinsicht nicht absehbar sei, so Daniel Günther. Durch den Koalitionsvertrag 2017 habe die CDU einen Kompromiss eingehen müssen, erläutert der Ministerpräsident. Daher habe er und seine Fraktion einen Antrag auf Veränderung des KAG angestoßen, in dem den Kommunen die Möglichkeit geschaffen werden soll, den prozentualen Bürgeranteil an den Straßensanierungskosten deutlich zu senken. Dieser befinde sich aktuell im Umdruckverfahren.

Jan Sauer kritisiert die einseitige Argumentationsebene der Landesregierung in Punkto FAG II.


Gerade ländliche Kommunen befinden sich seit ca. 10 Jahren in dynamisch gesellschaftlichen Veränderungsprozessen in Form einer alternden Landbevölkerung gepaart mit jungen Familien und dadurch explodierende Kosten in der Kinder- und Schulbetreuung. 


Weiter zu bewältigenden Aufgaben, wie beispielsweise der Breitbandausbau im kommunalen Außenbereich (Digitalisierung), Feuerwehr, infrastrukturelle Instandsetzungen etc. belasten kommunale Haushalte, schränken Handlungsmöglichkeiten und die Rücklagenbildung deutlich ein. Für kleinere Gemeinden würden die einfließenden Finanzmittel nicht ausreichen, um den Bedarf zu decken, so dass die Anwendung einer Straßenausbaubeitragssatzung als Möglichkeit zur Kompensation gesehen werde. Allerdings müsse, nach Angaben von Jan Sauer, das „Satzungs-Zeitalter“ durch das Solidaritätsprinzip abgelöst werden. Die Finanzierung der kommunalen Aufgaben müsse auf alle Bürger einer Gemeinde gleichmäßig und sozial gerecht verteilt werden.  Kommunen dürften nicht die Möglichkeit erhalten, per Gesetz etwaige Finanzströme durch Satzungen anzapfen zu können, um die „schlechte Haushaltslage“ auszugleichen. 

Über diesen Themenkomplex müsste man noch einmal nachdenken, antwortete der Ministerpräsident.

Abschließend wurde dem Ministerpräsidenten der Unmut über den Ablehnungsbescheid des Petitionsausschusses durch die Vertreter der BIS-SH hinsichtlich der zuvor eingereichten Petition erläutert. Auf die Frage, warum in der laufenden Legislaturperiode die Geschäftsbedingungen vom Petitionsausschuss Schleswig-Holstein dahingehend geändert wurden, dass die Vordrucke von Unterschriftenlisten von Online Plattformen nicht zugelassen werden, obwohl es keinen eigenen Vordruck der Landespetitionsseite gibt, konnte Herr Günther nicht klar beantworten. Die BIS-SH Vertreter verdeutlichten, dass der Petitionsausschuss anscheinend unreflektiert der Stellungnahme des Innenministeriums des Landes Schleswig-Holstein gefolgt sei. Dortige Ausführungen seien inhaltlich zweifelhaft, da beispielsweise auf eine Rechtsprechung verwiesen wurde, die nicht auf die aktuell gesetzliche Grundlage anwendbar sei, so die BIS-SH Vertreter.  Abschließend bemerkt Otto Meyer, dass eine Gegendarstellung der BIS-SH gegen den Bescheid des Petitionsausschusses verfasst werde.
Nach 45 Minuten endete das Gespräch zwischen dem Ministerpräsidenten und den Vertretern der BIS-SH, welches von beiden Seiten als freundlich und konstruktiv bewertet wurde. Die BIS-SH Vertreter kündigten an, ihr Anliegen im kommenden Landtagswahlkampf zu kommunizieren und einzubringen.



15.09.2021: BIS-SH Orga Team

Petitionsausschuss des Schleswig Holsteinischen Landtages beendet Petitionsverfahren der BIS-SH

Das Ergebnis war zu erwarten. Die Petition „Straßenausbaubeiträge in Schleswig Holstein dauerhaft abschaffen“, die wir im April 2021 dem Petitionsausschuss des Schleswig Holsteinischen Landtages überreicht haben, ist beendet worden. Die Stellungnahme des Petitionsausschusses sowie mehr Informationen findet ihr *hier*.

12.06.2021: BIS-SH Orga Team:

Bericht über unsere Kundgebung in Neumünster zum CDU Landesdelegiertentag

Filmbericht, Fotos und mehr Informationen finden Sie/ihr unter der Rubrik "Aktionen"


08.06.2021: BIS-SH Orga Team:

Kundgebung in Neumünster zum CDU Landesdelegiertentag

Am 12.06.2021 startet unsere Kundgebung vor der Hauptzufahrt der Holstenhallen. Weitere Absprachen erfolgen vor Ort. Wenn ihr weitere Informationen benötigt, dann bitte über unsere zentrale Email ([email protected]) oder sprecht eure Vertreter*innen eurer Bürgerinitiativen bzw. -interessengemeinschaften an.


Wir wollen die CDU Abgeordneten an ihr Wahlversprechen von 2017 erinnern!

Wir sehen uns am 12.06.2021 in Neumünster.

Euer BIS-SH Orga Team

13.04.2021: BI Bad Bramstedt:

Antworten der Fraktionen aus Bad Bramstedt

(von Olaf Schmidt)

Wir erinnern uns: am 08.04.2021 hat Olaf Schmidt aus Bad Bramstedt die Fraktionen der Stadtvertretung  angeschrieben um auf die Ungerechtigkeit, welche bei Anwendung einer Straßenausbausatzung entsteht, nochmals aufmerksam zu machen (siehe unten den Artikel vom 08.04.2021). Folgend sind die Antwortschreiben der Fraktionen abgebildet. 

FDP Bad Bramstedt:

Guten Abend Herr Schmidt,


vielen Dank für Ihre E-Mail.


Sicherlich wissen Sie, dass wir als FDP Bad Bramstedt die einzige Partei sind, die sich für die vollständige Abschaffung der Straßenausbaubeiträge einsetzt. Unsere Anträge finden Sie auch online auf unserer Homepage.


Leider scheitert es an der fehlenden politischen Mehrheit.


Wir unterstützen gern Ihre Initiative und werden uns weiterhin dafür einsetzen.

CDU Bad Bramstedt:

Sehr geehrter Herr Schmidt,


auch die CDU Bad Bramstedt nimmt ihr Anliegen ernst. Wir hatten deshalb uns auch dafür stark gemacht sogenannte wiederkehrende Beiträge einzuführen, bei denen alle Eigentümer in der Stadt quasi gleichmäßig einzahlen. Dieses Modell hätte die Nachteile großer Einmalbeiträge und punktueller Belastungen einzelner Straßen vermieden. Leider konnte dieses System nicht realisiert werden.

Als CDU haben wir nie ausgeschlossen auch einmal auf Straßenausbaubeiträge verzichten können.

 

Dies setzt aber voraus, dass entweder das Land dauerhaft diese Einnahmeausfälle kompensiert oder der städtische Haushalt so hohe Überschüsse ausweist, dass dies zusätzlich zu den vielen Wünschen an den Haushalt auch geleistet werden kann.

 

Keine der beiden Voraussetzungen ist derzeit dauerhaft erfüllt, weshalb wir derzeit noch bei unserer Linie bleiben mit den reduzierten Beiträgen weiter zu verfahren.

Bündnis90/Grüne Bad Bramstedt:


Sehr geehrter Herr Schmidt,


vielen Dank für Ihren engagierten Brief. Unsere Position ist Ihnen ja bekannt.


Die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge erst dann, wenn die gesamten Kosten vom Land übernommen werden.


Wir haben nun zweimal mit darauf hingewirkt, dass Mittel aus den Infrastrukturpaketen, die von der Grundidee nicht (allein) für die Reduzierung der Ausbaubeiträge gedacht sind, in vollem Umfang in die Beitragssatzung eingearbeitet wurden.


Auch haben wir Alternativen wie die wiederkehrenden Beiträge prüfen lassen, kommen aber immer zu dem Schluss, dass eine Abschaffung der Ausbaubeiträge für die Stadt finanziell nicht tragbar sind.


Wir werden uns unter den momentanen Rahmenbedingungen nicht für eine Abschaffung der Staßenausbaubeiträge einsetzen.

SPD Bad Bramstedt:


Sehr geehrter Herr Schmidt,

Ihre Anfrage kommt nicht unerwartet. Allerdings hat das Land Schleswig-Holstein die Kommunen bislang finanziell nicht so ausgestattet, dass sich jede Kommune die Abschaffung der Ausbaubeiträge erlauben könnte. 

Wie Sie der Presse entnommen haben, wird in Kaltenkirchen damit argumentiert, dass man die Gewerbesteuer angehoben habe, um sich das leisten zu können.
Für Bad Bramstedt hieße das, mit dem Hebesatz für die Gewerbesteuer auf etwa 530% gehen zu müssen (jetzt 390%). 



SPD, FDP und Grüne haben auf Vorschlag der SPD im Januar 2021 in einem weiteren Schritt eine Senkung der Beitragssätze vorgenommen, so wie es die Landeszuweisungen maximal ermöglichen. Auf diesem Weg werden wir weiter machen, wenn es vom Land Mittel geben sollte. Sollte sich die Einnahmesituation der Stadt anderweitig deutlich verbessern, werden wir darüber auch unabhängig von den Landeszuweisungen (FAG) nachdenken.

09.04.2021: BIS-SH Orga TEAM

„Wir machen weiter bis zur Landtagswahl – und auf jeden Fall bis die Gebühren per Gesetz abgeschafft sind.“

(von Otto Meyer und Jan Sauer)


Die Open Petition ist  heute durch Vertreter*Innen der BIS-SH dem Petitionsausschuss des Landtages Schleswig Holstein überreicht worden.


Heute Vormittag hat Herr Meyer die Open Petition mit 1188 Unterschriften (handschriftlich) und 3400 Online Unterschriften dem Petitionsausschuss des Landtages Schleswig Holstein überreicht. Unterstützt wurde der Pressesprecher der BIS-SH von Mitstreitern aus Lütjenburg und Neumünster. 

 

Zur Erinnerung: die BIS-SH hat sich im Juni 2020 und im zeitlichen Verlauf aus zehn Bürgerinteressengemeinschaften und -initiativen aus Schleswig Holstein gegründet, um gemeinsam für das Ziel zu streiten, dass in Schleswig Holstein per Gesetz die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen verboten wird. 

Daraufhin wurde eine Unterschriftensammlung bei OPEN PETITION gestartet. Die Unterschriften sind jedoch nicht nur Online gesammelt worden. Die zehn angeschlossenen Bürger-interessengemeinschaften haben jeweils in ihren Kommunen auf Wochenmärkten Stände organisiert. 

Die BIS-SH geht davon aus, dass sich der Petitionsausschuss des Landtages mit den gesammelten Unterschriften sowie seinem Anliegen beschäftigen wird. Leider wurden die Unterlagen von den Vertreter*Innen der BIS-SH nicht persönlich entgegen genommen. 

„Ein persönliche Übergabe wäre wichtig gewesen“, so Herr Meyer. Die Übergabe habe im Außenbereich stattgefunden, hygienische Maßnahmen hätten für ausreichenden Infektionsschutz gesorgt. 

Wie geht es nun weiter: der Petitionsausschuss des Landtages tagt nicht öffentlich. Es ist auch nicht offiziell vorgesehen, dass die BIS-SH eine Information vom Ausschuss bzw. dem Ergebnis diesbezüglich erhält. Es sei davon auszugehen, nach Ansicht von Herrn Meyer, dass im Mai oder Juni 2021 der Petitionsausschuss sich mit unserer Unterschriftensammlung und Anliegen beschäftigen wird.  

 

„Somit hoffen wir, dass unsere Petition es bis ins Parlament schafft“, so Herr Meyer hoffnungsvoll, aber auch nicht konfliktscheu. „Wir machen weiter bis zur Landtagswahl – und auf jeden Fall bis die Gebühren per Gesetz abgeschafft sind.“

08.04.2021: BI Bad Bramstedt:

Anschreiben an die Partei- und Fraktionsvorsitzende von SPD, CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Bad Bramstedt

(von Olaf Schmidt)

Sehr geehrte Partei- und Fraktionsvorsitzende von SPD, CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Bad Bramstedt,


ich schreibe Ihnen heute als Mitbegründer der BGS BB - (B)ürger (G)egen (S)trassenausbaubeiträge in (B)ad (B)ramstedt. 


Die BGS BB ist bereits mit 10 Bürgerinitiativen in Schleswig-Holstein zur B.I.S.-SH zusammengeschlossen. Und alle haben das Ziel, die Ausbaubeiträge in den Kommunen und insgesamt in Schleswig-Holstein abzuschaffen. 


Schauen wir auf Landesebene z.B. nach Sachsen-Anhalt, sehen wir dort ein Bundesland mit ganz ähnlicher Struktur wie Schleswig-Holstein. Dort wurden bereits die Ausbaubeiträge zum 01.01.2020 abgeschafft. 


Aber auch auf Kommunalebene Schleswig-Holsteins sind immer mehr Städte und Gemeinden diesen Weg gegangen, die ungerechten Ausbaubeiträge abzuschaffen. So z.B. Schwentinenthal, Eutin und viele mehr.



Und schauen Sie auf unsere Bad Bramstedter Nachbarn. Auch Kaltenkirchen hatte die Ausbaubeiträge abgeschafft. Darüber wurde kürzlich in der Segeberger Zeitung in der Ausgabe vom 01.04.2021 berichtet. Den Artikel hänge ich dieser Email zum Nachlesen an. 


Die Ausbaubeiträge sind vollkommen ungerecht. Die Straßen können nicht nur von den anliegenden Grundstückseigentümern benutzt werden, sondern von allen Bürgern. Und in sofern sollten auch alle Bürger für die Sanierungskosten von Strassen aufkommen. 


Betrachten Sie als Beispiel die Anliegerstrasse „Am Wittrehm“. Diese Strasse wird stark frequentiert und extrem beansprucht durch den Lieferverkehr vom "Haus Waldeck Pflegeheim im Kurgebiet“. Wie will man dies bemessen und entsprechend die Sanierungskosten fair aufteilen. Sollte dem Pflegeheim ein erhöhter Anteil der Kosten zugeschlagen werden? Das funktioniert so nicht. Deshalb muss die Politik eine Lösung finden, die Kosten auf alle Bürger der Stadt oder Gemeinde zu verteilen. Dies umzusetzen, dazu fordern wir Sie auf. Geben Sie sich nicht mit Relikten von Gestern zufrieden, sondern schaffen Sie eine zeitgemäße, faire Lösung. 

Und es kann nicht immer wieder das Argument zum Erhalt der Ausbaubeiträge eingebracht werden, die vom Land zugewiesenen Gelder aus dem Finanzausgleichsgesetz zum 01.01.2021 würden nicht ausreichen. Ihre Aufgabe wird es sein, eine Umfinanzierung für künftige Strassensanierungen zu entwickeln. Und auch die wirtschaftliche Machbarkeit muss von Ihnen beantwortet werden: Wieviel Strassenausbau können wir uns leisten!


Zusammenfassend fordern wir die Politiker der Parteien in Bad Bramstedt, insbesondere die Stadtverordneten, auf, sich für die Abschaffung der Ausbaubeiträge einzusetzen und ein faires Konzept zur Finanzierung der erforderlichen Strassensanierungen zu erarbeiten. 


Für diese Zielsetzung setzt sich die BGS BB im Verbund mit B.I.S - SH ein.

  

Mit freundlichen Grüßen

 

Olaf Schmidt (Mitbegründer der BGS BB)

01.04.2021: BIS-SH Orga TEAM

"OPEN PETITION beendet - wie geht's nun weiter?"

(von Andreas Gärtner und Otto Meyer)


Die Open Petition ist seit heute beendet und nunmehr für den Landtag aufbereitet und eingereicht werden.

Liebe Unterstützer,

mit dem gestrigen Tag haben wir die Mitzeichnungsfrist beendet werden nunmehr die Petition für den Landtag aufbereiten und einreichen. Wir sind gespannt, wie es beim Petitionsausschuss ausgeht.

Wir freuen uns, dass so viele Mitzeichner unsere Petition unterstützt haben und sagen vielen Dank dafür!

Die mediale Verbreitung unserer Petition war besonders schwer, da die überregionale Berichterstattung ausblieb. Nur die SHZ hat anfangs darüber berichtet. 

Der NDR hat ursprünglich zugesagt und dann trotz mehrmaligen Nachfragen wieder abgesagt. Begründung, das steht z. Zt. nicht auf der Tagesordnung. Das mag verstehen wer will, da das vor vier Jahren noch ganz anders war und genau das macht einen doch sehr nachdenklich.

Besonders erfreulich ist, dass zwischenzeitlich zwei Kommunen ihre Satzung auch aufgehoben haben. Leider hat die Stadt Quickborn ihre Satzung wieder reaktiviert. Wir wollen hoffen, dass das keine Nachahmer findet. Das zeigt jedoch, wie schnell das gehen kann, wenn es nicht gesetzlich verboten wird.

Hier, auf unserer Homepage, werden wird alle Informationen und den weiteren Verlauf veröffentlichen. Wer selber Information dazu beisteuern möchte, darf sich dort gern über unsere Kontaktadresse an uns wenden. (Email:[email protected])

Auch auf dieser Webseite werden wir parallel über den weiteren Verlauf berichten.

Vielen Dank nochmals an alle!

Euer B.I.S.-SH-Team

BürgerInteressengemeinschaften gegen Straßenausbaubeiträge in Schleswig-Holstein (B.I.S.-SH)



27.03.2021: BI Bad Bramstedt:

Ausschuss erteilt Ausbaubeiträgen eine Absage

(von Olaf Schmidt)


Mit nur einer Gegenstimme wird der Stadtvertretung empfohlen, die finanzielle Beteiligung der Anlieger bei einer Straßensanierung abzuschaffen

(
Quelle: Segeberger Zeitung vom 25.03.2021, Seite 29)

Kaltenkirchen. Der Hauptausschuss hat entschieden: Mit acht zu einer Stimme geht die Empfehlung an die Stadtvertretung, die Straßenausbaubeiträge mit sofortiger Wirkung abzuschaffen. 

Seit 2018 wurde in den Gremien der Stadt immer wieder über die unbeliebten Beiträge beraten und gestritten. Eine einhellige Entscheidung gab es nie. Doch jetzt ging plötzlich alles ganz schnell. Auch Bürgermeister Hanno Krause war erstaunt und richtete sich an die Ausschussmitglieder: „Für mich kam das völlig unerwartet und überraschend. Ich bin verwundert darüber, dass wir nicht vorher miteinander gesprochen haben.“

Vier Fraktionen (SPD,FDP, Pro-Kaki und Linke) hatten sich zusammengetan, um gemeinsam die Abschaffung der Beiträge zu beantragen. Nur kurze Zeit später ließ auch die CDU verlauten, dass sie diesem Antrag zustimmen werde. Und auch die AfD stimmte zu. Der Grund für die kurzfristige Handlung der Fraktionen ist die bevorstehende, rund eine Million Euro teure Sanierung der Ortelsburger und der Neidenburger Straße. „Die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge ist im Sinne der Bürger fair. Und wir können es uns leisten“, fasste FDP-Fraktionssprecherin Katharina Loedige zusammen. 

Letzteres konnten allerdings nicht alle Ausschussmitglieder unterschreiben. Aus diesem Grund hatte der SPD-Stadtvertreter Kim Markus Bähr einen Ergänzungsantrag gestellt, in dem er ein alternatives Finanzierungsmodell forderte. 




Eine Arbeitsgruppe sollte innerhalb von sechs Monaten Lösungsvorschläge erarbeiten. „Wir sollten die Abschaffung der Beiträge auf vernünftige Füße stellen und der Verwaltung eine Lösung anbieten“, sagte Bähr: „Wie kann der Hauptausschuss einem Haushalt zustimmen und ihn nur drei Monate später zur Disposition stellen?“, fragt er. Dem stimmten drei weitere der neun Ausschussmitglieder zu. Julian Flack von der AfD sagte: „Wir waren schon immer für die Abschaffung der Beiträge, aber es sollte auch eine Gegenfinanzierung geben. Ich stimme beiden Anträgen mit Freude zu.“ SPD-Fraktionssprecherin Susanne Steenbuck sprach sich für den Vorschlag ihres Parteikollegen aus: „Wir müssen zwar keine Vorschläge machen, aber wir können es. Wir sollten gemeinsam eine Lösung finden.“ Bähr hatte übrigens als Einziger gegen die Abschaffung der Ausbaubeiträge gestimmt.

Teile der CDU, Pro-Kaki, FDP und Linke sahen das anders: „Wir hatten schon 2018 beschlossen, über eine Alternative zu den Ausbaubeiträgen zu reden. Bisher ist nichts passiert. 
"Wir werden uns später noch über die Finanzierung unterhalten können“, sagte CDU-Fraktionssprecher und Ausschussvorsitzender Kurt Barkowsky. Pro-Kaki-Fraktionssprecher Reinhard Bundschuh gab zu bedenken: „Wir haben vor zwei Jahren die Gewerbesteuer erhöht, unter anderem, um den Straßenausbau zu finanzieren.“

Deshalb sei eine alternative Finanzierung zu den abgeschafften Ausbaubeiträgen nicht mehr nötig. Loedige betonte, dass die Finanzierung bei den kommenden Haushaltsberatungen für 2022 diskutiert werden könne. Am Ende stimmten vier gegen und vier für den Ergänzungsantrag bei einer Enthaltung. Damit wurde der Antrag abgelehnt.

Bürgermeister Hanno Krause ist von der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge nicht begeistert. „Wir müssen darüber sprechen, wie wir die 700 000 Euro jährlich einsparen wollen. So ist der Haushalt nicht mehr ausgeglichen.“ Die endgültige Entscheidung über die Abschaffung der Beiträge wird in der Sitzung der Stadtvertretung gefällt. Normalerweise schon in der kommenden am 30. März. Allerdings bemerkte Reinhard Bundschuh zu Beginn der Sitzung, dass das Thema nicht auf der Tagesordnung stehe: „Das verblüfft mich.“ Stattdessen stehe die Bauplanung für die Ortelsburger Straße zur Absegnung auf dem Plan. Krause erklärte daraufhin, dass es einige Zeit in Anspruch nehmen würde, die Satzung für die Straßenausbaubeiträge zu ändern. Zuletzt habe Krause aber noch darauf gesetzt, dass dem Antrag von Kim Markus Bähr zugestimmt werde und die Verwaltung Zeit bekomme, um alternative Finanzierungsvorschläge zu erarbeiten. Doch das wurde abgelehnt. Bundschuh: „Wenn der Beschluss gefasst ist, muss nicht gleich die Satzung fertig sein.“ Und der fraktionslose Raimund Neumann stellte fest: „Die Satzung muss doch einfach nur aufgehoben werden.“ 

Bleibt also abzuwarten, ob über die Abschaffung der Ausbaubeiträge noch in diesem Monat von der Stadtvertretung beschlossen wird – oder erst im April oder Mai, wie Krause es vorhat. 

25.03.2021: „Interessengemeinschaft   "Bei den Tannen" aus Barsbüttel:

"Straßenbaubeitragssatzung in Barsbüttel: Widerstand zwecklos?"

(von Stephan Börner)

 
Die BI „Bei den Tannen" aus Barsbüttel sind gegen Straßenausbaubeiträge und für eine dringende Straßensanierung!

Stephan Börner (v.l.), Hannes Kolbe, Martina Otto, Christiane Kolbe und Rainer Otto
Foto: René Soukup, Hamburger Abendblatt

Die Straße „Bei den Tannen“ in Willinghusen befindet sich seit etlichen Jahren in einem absolut desolaten Zustand. Durch die fehlenden Instandhaltungs-maßnahmen seitens der Gemeinde ist eine grundlegende Instandsetzung jetzt unvermeidbar geworden und mehr als überfällig. 

Bei Gesprächen mit der Verwaltung und den Gemeindevertretern wurde dieses bestätigt. Dabei stellte sich im weiteren Verlauf der Diskussionen heraus, daß die bisherige Ausbaubeitragssatzung seit Mitte des Jahres 2016 abgelaufen und somit nicht mehr gültig war.


Seit Anfang 2018 ist durch eine Gesetzesreform die Umlagepflicht für Straßenbaubeträge abgeschafft worden. Diese Umlage kann, muß aber nicht mehr erhoben werden. Die umliegenden Gemeinden haben darauf hin die ungeliebten und immer wieder zu Streitfällen und Verzögerungen bei der Sanierung von Gemeindestraßen führenden Satzungen abgeschafft.


Nicht so die Gemeinde Barsbüttel!
 
Hier wurde eine neue Satzung eingekauft, die noch nicht einmal selbst erstellt oder auf Sinnhaftigkeit geprüft wurde. Im September 2018 wurde dieser Entwurf bereits zur Beratung vorgelegt und im Februar 2019 sollte er verabschiedet werden.


Durch den Protest der Anwohner in Willinghusen und den berechtigten Zweifeln einiger unserer Politiker an der Sinnhaftigkeit dieser Satzung wurde die Abstimmung zunächst vertagt und die Vorlage zur Beratung an die Fraktionen zurückverwiesen.


Man kann sich natürlich trefflich darüber streiten, ob so eine Umlage noch in die Zeit paßt, ob sie gerecht ist, wie die Straßensanierung alternativ finanziert werden soll und so weiter. Diese Punkte sind in der Gemeindevertreterversammlung zwischen den einzelnen Vertreter der Parteien durchaus umstritten.


Fakt ist, daß Straßen für eine funktionierende Infrastruktur eine hohe Bedeutung haben und von Allen genutzt werden.

Eine Unterscheidung in Anlieger-, Haupterschließungs- und Hauptverkehrstraßen sowie eine darauf basierende unter-schiedliche finanzielle Belastung der Anlieger von 25% bis 70% an den Sanierungskosten ist ungerecht und somit nicht hinnehmbar.


Trotz aller Kritik und den berechtigten Einwänden der Bürger hat die Gemeindevertretung mit den Stimmen von CDU und BfB (Bürger für Barsbüttel) am 28.03.2019 im zweiten Anlauf beschlossen, die neue Satzung einzuführen, obwohl große Kritik an der Neufassung besteht, da hier deutliche Verschlechterungen zu ungunsten der Anlieger eingeführt wurden.


Hierzu ein paar Beispiele:

  • Zusätzlich können per weiterer Satzung nunmehr auch Immissionsschutzanlagen mit auf die betroffenen Anlieger umgelegt werden. So sind dann ggf. auch Lärmschutzwände u.ä. von den Anliegern zu zahlen.


  • Neuerdings sollen auch der Erwerb und die Erstellung von Ausgleichs- und Ersatzflächen von den Anwohnern mit bezahlt werden.


  • Die Kosten für die Bushaltebuchten, die ausschließlich von dem öffentlichen Personennahverkehr benötigt und benutzt wird, soll ebenfalls von den Anliegern getragen werden.
  • In der bisherigen Satzung waren nur die Kosten für den Bau von zusätzlichen  Entwässerungs-einrichtungen der erneuerten Straßen, Wege und Plätze umlegbar. Nun heißt es lapidar, daß die Entwässerungs-einrichtungen allgemein zu zahlen sind. Was das bedeuten kann, zeigt die Stellungnahme des Zweckverbands der Gemeinde, die sogleich die komplette Sielerneuerung mit in die Berechnung einkalkuliert hat, im Falle der Straße „Bei den Tannen“ schlappe 700.000,- €.


  • Der Abschnitt über die Ermittlung des beitragsfähigen Ausbauaufwandes wurde gestrichen. Wie soll der Aufwand denn nun ermittelt werden? Geschätzt, geraten oder per Prognose?


  • Die Zuordnung der Straßen der Gemeinde zu den jeweiligen Gruppen „Anlieger-, Haupterschließungs- und Hauptverkehrstraßen“ als Liste im Anhang wurde ebenfalls eliminiert. Damit auch der Hinweis, daß diese Einordnungen je nach Faktenlage anpaßbar und änderbar ist. Statt dessen gibt es keine Zuordnung mehr. Es wird demnach vor der jeweiligen Maßnahme festgelegt, zu welcher Kategorie die Straße gehören soll. Der Willkür und der „Entscheidung nach Kassenlage“ wird Tür und Tor geöffnet und ist nicht hinnehmbar.


  • Eine geplante Sanierungsmaßnahme kann nach der neuen Satzung in Höhe der veranschlagten Kosten und der prozentualen Beteiligung vollständig als Vorausleistung von den Anliegern verlangt und somit zinslos durch die Anlieger vorfinanziert werden. Je nach Größe des Grundstücks und den nicht transparenten Schätzungen der Verwaltung können damit sehr hohe Vorauszahlungsleistungen auf die Eigentümer und auch auf Firmen zukommen, die u.U. zu erheblicher Schieflage der betroffenen Betriebe führen können.


Alle der oben genannten Punkte wurden von den ehrenamtlichen Freizeitpolitikern in Barsbüttel geflissentlich ignoriert und die Verwaltung hat sich zu den Vorwürfen lieber gar nicht erst geäußert. Diese Satzung benachteiligt die Betroffenen noch stärker als zuvor und ist unserer Meinung nach vollständig abzulehnen.


Zugunsten der Anlieger wurde lediglich eine Absenkung der Umlagen um jeweils 5% beschlossen. Somit sind jetzt statt früher 75% bei Anliegerstraßen jetzt 70% zu zahlen und gegenüber 40% bei Haupterschließungsstraßen jetzt „nur“ noch 35%.

„Mehr ist bei der Haushaltslage nicht möglich!“ verkündeten die CDU und die BfB unisono.


An dieser Ansicht hat sich auch nach den Beschlüssen der Landesregierung zur finanziellen Unterstützung der Gemeinden nichts geändert. Auf die nunmehr fällige Abschaffung der Straßenausbaubeiträge direkt angesprochen, antwortet der Fraktionsvorsitzende der CDU in Barsbüttel, Henry Schmidt, in einer E-Mail: 

 


„Für uns hier in Barsbüttel lässt sich feststellen, dass sich die finanzielle Situation der Gemeinde in den letzten Monaten erheblich verschlechtert hat. Es bleibt abzuwarten, ob die Steuerausfälle überhaupt vollständig kompensiert werden können. Mehr Mittel stehen uns jedenfalls nicht zur Verfügung. Gerade die Mittel, die uns im Bereich der Infrastruktur zufließen, reichen bei weitem nicht, um die vor uns liegenden Aufgaben zu erfüllen (Neben Straßen sind hier vor allem die notwendigen Investitionen in Feuerwehren, Schulen und Kitas zu nennen). 

Leider sieht die CDU vor diesem Hintergrund keine Möglichkeit, die Straßenausbaubeiträge in Barsbüttel abzuschaffen.“


Auch die „Bürger für Barsbüttel“ stoßen in das gleiche Horn. Herr Eickenrodt, Vorsitzender der BfB-Fraktion schreibt dazu in seiner Antwortmail:


„Leider hat sich das Land aber nicht an seine ehemalige Zusage gehalten, die finanziellen Mindereinnahmen der Kommunen im Falle einer Aufhebung der Straßenbaubeitragssatzung vollumfänglich zu kompensieren. Der gerade vereinbarte Stabilitätspakt zwischen Land und kommunalen Spitzenverbänden mit 5jähriger Laufzeit- auf den Sie sich wohl beziehen- soll die wirtschaftlichen und finanziellen Folgen der Corona-Pandemie abmildern. Darin sind zwar auch erhebliche Mittel für diverse Investitionen in die Infrastruktur enthalten, besonders auch für Erhaltungsinvestitionen bei Kitas und Schulen, aber nicht für den Ausgleich abgeschaffter Straßenbaubeiträge. Es geht dabei vorrangig um die Abfederung coronabedingter Mindereinnahmen bzw. Mehrausgaben.

Die BfB steht weiterhin unverändert zu ihrer Zusage die Straßenbaubeiträge abzuschaffen, wenn wir dafür vom Land eine volle - zumindest eine nahezu volle - Kompensation der Mindereinnahmen verlässlich erhalten. Von diesem Stand sind wir aber nicht zuletzt aufgrund der Neuverschuldungen zur Bewältigung der Pandemiefolgen nach unserer Einschätzung auf absehbare Zeit meilenweit entfernt.


Unter Berücksichtigung aller vorgenannten Fakten sehen wir derzeit und auch mittelfristig keinen Spielraum für eine Abschaffung der Straßenbaubeitragssatzung und werden deshalb dazu auch nicht aktiv werden. Und letztlich darf auch nicht vergessen werden, dass der Wert des eigenen Grundstücks an einer gut ausgebauten Straße auch steigt. Sollten diese Wertsteigerung wirklich andere Bürger und Bürgerinnen finanzieren?“


Unabhängig von den zum Teil merkwürdigen Ansichten und Einstellungen der politisch Verantwortlichen bleibt also festzuhalten, daß die derzeitige Koalition von CDU und BfB in Barsbüttel nicht gewillt ist, eine Abschaffung der Straßenbaubeiträge mitzutragen. Die SPD Fraktion hat sich hier eindeutig positioniert, sie ist für die Abschaffung, ebenso die FDP. Die Grünen sind noch unschlüssig. Sie haben zwar nicht für die neue Satzung gestimmt, sind aber auch nicht mit klarer Kante der Forderung der SPD nach Abschaffung beigesprungen.


Aber: Aufgeben ist keine Option! Wir bleiben weiter aktiv und werden für unsere Forderung nach Abschaffung der Beiträge bei gleichzeitig zügiger Sanierung der verfallenden Straßen in Barsbüttel eintreten.


Und immer daran denken: Die nächsten Kommunal- und Landtagswahlen kommen bestimmt. Und eine Quittung....

23.03.2021: BI Bad Bramstedt:

Ausgleich für fehlende Ausbaubeiträge? 

(von Olaf Schmidt)


Kaltenkirchen: Im Hauptausschuss wird heute über Wegfall und Finanzierung der umstrittenen Straßensanierungsgebühren beraten 

(Quelle: Segeberger Zeitung vom 23.03.2021, Seite 25)



Zunächst schien es bereits vor der Hauptausschusssitzung heute Abend eine ungewöhnliche Einigkeit zwischen den Kaltenkirchener Fraktionen zu geben: Gemeinsam hatten SPD, FDP, Linke und Pro-Kaki einen Antrag zur sofortigen Abschaffung der umstrittenen Straßenausbaubeiträge formuliert, der heute beraten werden soll. 

Kurz danach hatte auch die CDU-Fraktion ein Statement zur Abschaffung abgegeben – allerdings bereits mit dem Hinweis, dass es bei einer Abschaffung keine Straßenausbausteuer geben dürfe. 
Jetzt sorgt der Änderungsantrag eines einzelnen SPD-Stadtvertreters für Wirbel. Kim Markus Bähr, Mitglied im Hauptausschuss, fordert ein alternatives Finanzierungsmodell zu den Straßenausbaubeiträgen zu entwickeln. Dazu solle eine Arbeitsgruppe innerhalb von sechs Monaten eine Empfehlung für den Hauptausschuss erarbeiten. Bähr kritisiert, dass im Antrag zur sofortigen Abschaffung der Ausbaubeiträge kein Lösungsvorschlag enthalten ist: „Die Entscheidung über die Abschaffung der Beiträge hat weitreichende Konsequenzen für unsere Stadt“, so Bähr. 
Die CDU-Fraktion hat sich daraufhin zu Wort gemeldet: „Wir sind erstaunt über den Änderungsantrag der SPD zur Straßenausbaubeitragssatzung“, sagt CDU-Fraktionssprecher Kurt Barkowsky. 

Erst beantrage die Fraktionsvorsitzende Susanne Steenbuck fraktionsübergreifend eine Abschaffung, und dann gebe es seitens des SPD-Mitgliedes Bähr die Forderung nach einer Straßenausbausteuer.

 „Die CDU steht zu ihrem Wort und wird dieser zusätzlichen Steuer nicht zustimmen“, so Barkowsky. 

Durch zusätzliche Einnahmen nach dem Finanzausgleichsgesetz und aus einer starken Wirtschaft stehe der städtische Haushalt trotz Corona leistungsfähig dar. Barkowsky: „Ein innerparteilicher Richtungsstreit der SPD sollte nicht zu einer Mehrbelastung der Bürgerinnen und Bürger führen.“

SPD-Fraktionssprecherin Susanne Steenbuck klärte auf Anfrage der SZ auf: „Bei uns gibt es keinen Streit. Der Antrag von Herrn Bähr wurde vorher in der Fraktion besprochen und beschlossen.“ Es gehe in diesem Ergänzungsantrag auch nicht um den Vorschlag, eine Steuer zu erheben. „Wir möchten nur, dass sich in einer Arbeitsgruppe darüber Gedanken gemacht werden, wo das fehlende Geld herkommen soll. Das wollen wir nicht der Verwaltung allein überlassen“, so Steenbuck. Ob der Haushalt die fehlenden Ausbaubeiträge wirklich zu 100 Prozent auffangen könne, sei nicht sicher. „Und auch nicht, ob das Geld auf lange Sicht da sein wird.“ Alle sollen sich an Vorschlägen beteiligen. „Die Grundsteuer zu erhöhen, wäre nur eine von vielen Möglichkeiten und womöglich nicht die beste“, so Steenbuck. Sie wehre sich aber entschieden gegen den Vorwurf der CDU: „Wir wollen keine Extra-Steuer.“ 

Die Stadtverwaltung hat sich indessen schon zu dem gemeinsamen Antrag auf Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in einer Stellungnahme geäußert. Wie zu erwarten war, ist die Verwaltung von dem Antrag nicht begeistert: „Der vollständige Verzicht führt zu erheblichen Einnahmeverlusten.“ Im Rahmen des Straßensanierungskonzeptes seien Investitionen in Höhe von rund 1,5 Millionen

Euro geplant. Rund 675000 Euro davon resultierten aus Beitragseinnahmen. Ein vollständiger Verzicht auf die Beitragserhebung könne keinesfalls empfohlen werden.

Den Ergänzungsantrag des SPD-Stadtvertreters Bähr begrüßt die Stadtverwaltung in einer weiteren Stellungnahme ausdrücklich. Sie empfiehlt, die Abschaffung der Ausbaubeiträge bis zum Abschluss der Beratungen der vorgeschlagenen Arbeitsgruppe zurückzustellen. Für die Stadtverwaltung sei es unbedingt erforderlich, eine Refinanzierung zu klären. Über die Straßenausbaubeiträge wird heute Abend ab 19 Uhr in der Hauptausschusssitzung, die online stattfindet, beraten.

Die CDU steht zu ihrem Wort und wird einer zusätzlichen Steuer nicht zustimmen. 


Kurt Barkowsky, 

CDU-Fraktionssprecher 





19.03.2021: Die Gemeinde Itzstedt schafft die STRABS ab! 

(von Jan Sauer)

Laut Bericht des "Basses Blatt" vom 17.03.2021 schafft die Gemeinde Itzstedt im Kreis Segeberg ihre STRABS ab. Die Gemeinde ist eine Fehlbetragsgemeinde, laut Haushaltssatzung beträgt der Jahresfehlbetrag für das Haushaltsjahr 2020 insg. 276.500 Euro (Quelle: https://www.amt-itzstedt.de).

Den Link zum Artikel findet ihr hier:

Basses Blatt: 

Itzstedter Gemeindevertreter stimmten über Straßenausbaubeiträge ab

13.03.2021: BI "Wunder'sche Koppel" aus Preetz :

"Wir werden es nur gemeinsam schaffen, eine gerechtere Änderung im Land herbeizuführen".

(von Franz Kuhnhäuser)

Die Preetzer haben sich der B.I.S.-SH angeschlossen, da wir erkannt haben, dass man allein nur sehr wenig ausrichten kann. 

Gemeinsam sind wir stark! 

In Preetz hat die Stadtverwaltung für den Stadtteil Wunder’sche Koppel ohne Information der Anwohner im Mai 2018 eine Straßen-Kanalsanierung begonnen, deren Kosten überwiegend auf die Anlieger umgelegt werden soll. 

Erst auf einer von den Anwohnern eigenständig durchgeführten Stadtteilversammlung wurden wegen mangelnder Übersicht die durchzuführenden bzw. bereits durchgeführten Maßnahmen grob skizziert. Man sprach von Kosten in Höhe von ca. 1,3 Mio. €, von denen ca. 195.000,00 € auf die Bürger verteilt werden sollten. 

Der Beitragssatz der Ausbau-beitragssatzung war seinerzeit von der Stadt mit rd. 37 % festgesetzt worden. Zwischenzeitich erfolgte auf Einspruch der Kommunalaufsicht eine Anhebung auf 51 %. Gleichzeitig verlautbarte, dass sich die Ausbau-kosten mittlerweile bei ca. 3,5 Mio. € bewegen sollen. 

Die Bauarbeiten sind längst fertiggestellt, doch die Stadt sieht sich immer noch nicht in der Lage, genaue Auskünfte zu erteilen, geschweige denn, Beitragsbescheide an die Anwohner zu schicken. Sie hat allerdings über ihren Anwalt klären lassen, dass sie berechtigt sei, Bei-tragsbescheide zu fertigen. Ge-spräche mit der in Preetz bestimmenden Partei kommen mangels Interesses der Partei nicht zustande. Solches Verhalten der städtischen Gremien findet natürlich bei den Bürgern kein Verständnis. 

Deshalb konnten wir im September 2020, als wir auf dem Marktplatz Unterschriften für die Petition der B.I.S. sammelten, rd. 500 schriftliche Zustimmungen sammeln. 


Wir müssen in Schleswig-Holstein am Ball bleiben, um die ungerechte und unterschiedliche Behandlung bei der Frage der Straßenausbaubeiträge zu einer zufriedenstellenden Lösung zu kommen. 

Nicht nur Bundes- und Landstraßen, sondern auch die kommunalen Straßen werden von allen genutzt. Daher sind die Lasten dafür auch von allen gemeinsam zu tragen. 

Die über den kommunalen Finanzausgleich an die Städte und Gemeinden verteilten Zuschüsse für den Straßenbau werden, sind unzureichend und tragen eine Alibifunktion in sich. Seit 3 Jahren werden sie zudem von den Gemeinden überwiegend zwar gern vereinnahmt und investiv, jedoch nicht zweckentsprechend verwendet. 

 

Leider erkennen viele Bürger nicht die Brisanz des Themas, da sie zwar momentan nicht von einer Straßenausbaumaßnahme bedroht werden, aber übersehen, dass eines Tages auch vor ihrer Haustür Bauarbeiten stattfinden, die sie als Anlieger bezahlen müssen.